Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus der Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie bei einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge beim Einatmen, bei Absorption durch die Haut oder Einnahme zu Gesundheitsschäden oder zum Tode einen Menschen führen können.
Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen sind dieser Klasse zuzuordnen, wenn sie deren Bedingungen erfüllen.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Giftige Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen
- Gefahrgutkennzeichnung giftig ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von giftigem Gefahrgut
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Weiß |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Giftige Stoffe |
Gefahrgutklasse: |
6 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Ohne
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Symbol: |
Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen |
Unterklasse: |
6.1 |
Vorschrift: |
ADR |
Zusatztext: |
TOXIC |