Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1. Des Weiteren können brennbare Stoffe wie Ethylalkohol oder Aceton in Kombination mit starken Oxidationsmitteln wie Wasserstoffperoxid zu explosionsfähigen oder deflagrierenden Stoffen werden.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Flamme über einem Kreis Schwarz
- Gefahrgutkennzeichnung entzündend (oxidierend) mit durchgehender Kontrastlinie mit Zusatztext OXIDIZING AGENT
- Kennzeichnung von entzündend wirkendem Gefahrgut
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Gelb |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
Gefahrgutklasse: |
5 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Durchgehend
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Symbol: |
Flamme über einem Kreis |
Unterklasse: |
5.1 |
Vorschrift: |
ADR |
Zusatztext: |
OXIDIZING AGENT |