Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten. Der Unterschied zu oxidierenden Stoffen, die der Klasse 5.1 zugeordnet sind, liegt hierbei auch in zusätzlichen explosiven Reaktionen oder heftigen Brandverhalten bei einer Reaktion mit anderen brennbaren Stoffen. Organische Peroxide müssen aufgrund ihrer Reaktionsfreudigkeit auch getrennt von Stoffen der Klassen 1, 2.1, 3, 4 und 5.1 gelagert und transportiert werden.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Organische Peroxide Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Flamme Weiß
- Gefahrgutkennzeichnung organische Peroxide ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von Organischen Peroxiden
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Weiß
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Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Rot/Gelb |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Organische Peroxide |
Gefahrgutklasse: |
5 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Ohne
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Symbol: |
Flamme |
Unterklasse: |
5.2 |
Vorschrift: |
ADR |