Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung eine irreversible Schädigung der Haut verursachen oder beim Freiwerden materielle Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln herbeiführen oder sie sogar zerstören.
Unter den Begriff dieser Klasse fallen auch Stoffe, die erst bei Vorhandensein von Wasser einen ätzenden flüssigen Stoff oder in Gegenwart von natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Ätzende Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Flüssigkeiten, die aus zwei Reagenzgläsern ausgeschüttet werden und eine Hand und ein Metall angreifen
- Gefahrgutkennzeichnung ätzend ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von ätzendem Gefahrgut
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz, Weiß |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Weiß/Schwarz |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Ätzende Stoffe |
Gefahrgutklasse: |
8 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Ohne
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Symbol: |
Flüssigkeiten, die aus zwei Reagenzgläsern ausgeschüttet werden und eine Hand und ein Metall angreifen |
Vorschrift: |
ADR |